Strafrecht

In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten ...

 

Gerade im Strafrecht greift der Staat so massiv in die Freiheitsrechte der Bürger ein, wie in keinem anderen Rechtsgebiet. So können Durchsuchungen, Beschlagnahmungen sowie Untersuchungshaft angeordnet werden. Letztendlich können Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen erfolgen, wobei Existenzvernichtungen hierbei nicht selten sind.

 

Deshalb ist es dringend ratsam, schon im Vorfeld eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wie bei einer Vorladung zur Polizei oder einer Vernehmung bei dem Untersuchungsrichter sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Einmal getätigte Aussagen sind nur schwer rückgängig zu machen. Nur der Anwalt hat die Möglichkeit, nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte zu beurteilen, welche Angaben im Interesse des Mandanten sind und welche nicht.  

 

Im Rahmen einer entsprechend vertraulichen Zusammenarbeit zwischen Verteidiger und Angeklagtem ist eine erfolgreiche Strafverteidigung gewährleistet. Dies trifft natürlich auch in Bußgeldverfahren zu, auch wenn bereits ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl zugestellt wurde.  

 

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht:


  • Wahlverteidigungen
  • Pflichtverteidigungen
  • Nebenklage
  • Bußgeldverfahren

Rechtsanwälte

Horst Jerges &  

Gerhard Kimmel

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