|
Miet- und PachtrechtUnsere Kanzlei berät Sie bzw. vertritt Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter, sowohl außergerichtlich, wie auch vor Gericht.
Vor dem Abschluss und der Unterzeichnung entsprechender Verträge ist es immer ratsam, diese nach ihren Zielvorstellungen und dem von Ihnen gewünschten Regelungszweck juristisch exakt zu entwerfen, um von vorne herein Streitigkeiten infolge unklarer Formulierungen zu vermeiden. Hierdurch entstehen für beide Vertragsparteien keine späteren Folgekosten.
Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, was immer dann passiert, wenn sich ein Vertragspartner nicht an getroffene Vereinbarungen hält oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist immer eine anwaltliche Vertretung ratsam. Wir sind behilflich bei:
| Rechtsanwälte Horst Jerges & Gerhard Kimmel Schütt 7, 67433 Neustadt/Weinstraße
Telefon: 0 63 21 - 3 58 46 Telefax: 0 63 21 - 8 63 56
Bürozeiten: Mo.: 09:00 - 12:00
| |||