Erbrecht 

Erbangelegenheiten haben gerade in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, wobei dann, wenn kein Testament vorhanden ist, die sogenannte gesetzliche Erbfolge eintritt.  

 

Deshalb ist es ratsam, seinen persönlichen letzten Willen im Rahmen eines Testamentes festzulegen.  

 

Hierbei wirft das Erbrecht als sehr komplexe Materie viele Fragestellungen auf, welche einen Laien ohne juristische Beratung sehr schnell überfordern können. Sie sollten daher, auch zur Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten einen Rechtsanwalt konsultieren, um den Nachlass Ihren Vorstellungen gemäß zu regeln.  

 

Wir sind Ihnen unter anderem gerne behilflich bei der Klärung folgender Punkte:

 

  • Erbeinsetzung durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag 
  • Anordnung von Vermächtnissen oder Auflagen
  • Teilungsanordnungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen wie auch Pflichtteilsrechten

Rechtsanwälte

Horst Jerges &  

Gerhard Kimmel

Schütt 7, 67433 Neustadt/Weinstraße  

 

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Telefax: 0 63 21 - 8 63 56

 

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